Rechtsprobleme anwaltlich lösen lassen   Jetzt Anfrage stellen Bereits 417.728 Anfragen

Eingruppierung einer Berufsbetreuerin

Betreuungsrecht Lesezeit: ca. 2 Minuten

Eine Ausbildung ist dann im Sinn von § 8 Abs. 2 Nr. 2 Alt. 2 VBVG mit einer abgeschlossenen Lehre vergleichbar, wenn sie staatlich reglementiert oder zumindest anerkannt ist, der durch sie vermittelte Wissensstand nach Art und Umfang dem durch eine Lehre vermittelten entspricht und der Ausbildungserfolg durch eine vor einer staatlichen oder staatlich anerkannten Stelle abgelegte Prüfung belegt ist.

Als Kriterien können insbesondere der mit der Ausbildung verbundene Zeitaufwand, der Umfang und Inhalt des Lehrstoffes sowie die Ausgestaltung der Abschlussprüfung herangezogen werden.

Für die Beurteilung, ob es sich um eine einer abgeschlossenen Lehre vergleichbare Ausbildung handelt, können die im Berufsbildungsgesetz und in der Handwerksordnung getroffenen Regelungen über die Berufsausbildung herangezogen werden. Ausbildung und Prüfung müssen zudem staatlich reglementiert und anerkannt sein.


BayObLG, 24.09.2024 - Az: 101 VA 112/24


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Dr. jur. Rochus Schmitz (Rechtsanwalt)Hont Péter Hetényi (Rechtsanwalt, Fachanwalt für Strafrecht)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline – bekannt aus Berliner Morgenpost 

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.270 Bewertungen)

Bewertung für den Herrn Rechtsanwalt Dr. Voss Herr Voss ist ein sehr bemühter Anwalt, der auch mit einer fast 82 jährigen Frau umgehen kann. ...
Pabst,Elke, Pforzheim
Schnell, klar und auf jeden Fall wieder!
H.Bodenhöfer , Dillenburg