Die Dauer der gerichtlichen Zustimmung zur Unterbringung in einem besonders gesicherten Raum während des Maßregelvollzugs bedarf der konkreten, sachverständig gestützten Begründung, welche den gesamten Unterbringungszeitraum abdeckt (im Anschluss an BGH, 29.09.2021 - Az: XII ZB 300/21).
Der Betroffene ist wegen Körperverletzung gemäß § 63 StGB in einem psychiatrischen Krankenhaus untergebracht.
Das Amtsgericht hat mit Beschluss vom 7. Januar 2022 der Unterbringung des Betroffenen in einem besonders gesicherten Raum bis zum 7. Januar 2023 zugestimmt.
Das Landgericht hat die Beschwerde des Betroffenen zurückgewiesen. Dagegen hat dieser Rechtsbeschwerde eingelegt.
Während des Rechtsbeschwerdeverfahrens hat das Amtsgericht den Zustimmungsbeschluss aufgehoben.
Der Betroffene beantragt nunmehr die Feststellung, dass ihn die vorinstanzlichen Beschlüsse in seinen Rechten verletzt haben.
Der Entscheidung lag der nachfolgende Sachverhalt zugrunde:
Gegenstand des Verfahrens ist eine - inzwischen erledigte - Unterbringung des Betroffenen in einem besonders gesicherten Raum.Der Betroffene ist wegen Körperverletzung gemäß § 63 StGB in einem psychiatrischen Krankenhaus untergebracht.
Das Amtsgericht hat mit Beschluss vom 7. Januar 2022 der Unterbringung des Betroffenen in einem besonders gesicherten Raum bis zum 7. Januar 2023 zugestimmt.
Das Landgericht hat die Beschwerde des Betroffenen zurückgewiesen. Dagegen hat dieser Rechtsbeschwerde eingelegt.
Während des Rechtsbeschwerdeverfahrens hat das Amtsgericht den Zustimmungsbeschluss aufgehoben.
Der Betroffene beantragt nunmehr die Feststellung, dass ihn die vorinstanzlichen Beschlüsse in seinen Rechten verletzt haben.
Hierzu führte das Gericht aus:
Die statthafte und auch im Übrigen zulässige Rechtsbeschwerde ist begründet. Sie führt nach der in der Rechtsbeschwerdeinstanz entsprechend anwendbaren Vorschrift des § 62 Abs. 1 FamFG iVm § 32 Abs. 3 Satz 4 StrUG NRW, §§ 121 a, 121 b Abs. 1 StVollzG zur Feststellung der Rechtswidrigkeit der Beschlüsse des Amtsgerichts und des Landgerichts.Urteil freischalten
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BGH, 07.12.2022 - Az: XII ZB 86/22
ECLI:DE:BGH:2022:071222BXIIZB86.22.0
Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.
Redaktionelle Bearbeitung: RAin Patrizia Klein
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