Nach dem aktuellen Gutachten des Sachverständigen vom 02.02.2022 leidet der Betreute an einer psychischen Krankheit bzw. geistigen/seelischen Behinderung, nämlich einer Alkoholabhängigkeit, derzeit in beschützender Umgebung abstinent, einem amnestischen Syndrom und einer durch Alkohol bedingten hirnorganischen Persönlichkeitsstörung, Diagnose nach ICD10-Nr. F10.21, F10.6 und F10.71.
Es besteht deshalb die Gefahr, dass der Betreute sich erheblichen gesundheitlichen Schaden zufügt.
Der
Betreute muss geschlossen
untergebracht werden, weil er weglaufgefährdet ist und dann erneut massiv gesundheitlich verwahrlosen und sich hierdurch vital gefährden würde.
Der Betreute leidet krankheitsbedingt unter massiven kognitiven Defiziten und einer deutlichen Störung des Kurzzeitgedächtnisses. Ihm ist ein strategisches Planen und vorausschauendes Einschätzen seiner Handlungen derzeit kaum möglich, er ist nicht ausreichend in der Lage, die Risiken und Folgen des eigenen Handelns angemessen einzuschätzen. Er ist derzeit zu einer eigenständigen Lebensführung und ausreichend Selbstfürsorge nicht in der Lage. Der Betreute ist krankheitsbedingt nicht in der Lage zu einer freien Willensbildung in Bezug auf freiheitsentziehende Maßnahmen.
Der Betreute bedarf zwingend einer strikten Alkoholabstinenz um eine weitere kognitive und körperliche Schädigung zu vermeiden. Nur unter strikter Abstinenz kann es zu einer Stabilisierung und Verbesserung der Grundproblematik kommen.
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