Wendet sich der Antragsteller gegen das Handeln von Polizeibeamten, die ihm ausschließlich in hoheitlicher Funktion und in Ausübung eines öffentlichen Amtes beim Vollzug einer betreuungsgerichtlichen Entscheidung gegenübergetreten sind, ist hierfür allein der Verwaltungsrechtsweg eröffnet.
AG Schwandorf, 27.09.2021 - Az: 001 F 533/21 (3), 1 F 533/21
Nachfolgend: OLG Nürnberg, 14.03.2022 - Az: 7 WF 1114/21
Hinweis: Diese Informationen ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Trotz sorgfältiger Bearbeitung bleibt eine Haftung ausgeschlossen.
Redaktionelle Bearbeitung: RAin Patrizia Klein
Anfrage ohne Risiko
Vertraulich
Schnell
Sie erhalten eine echte Erstberatung zum Festpreis statt unverbindlicher Ersteinschätzung.


