Wendet sich der Antragsteller gegen das Handeln von Polizeibeamten, die ihm ausschließlich in hoheitlicher Funktion und in Ausübung eines öffentlichen Amtes beim Vollzug einer betreuungsgerichtlichen Entscheidung gegenübergetreten sind, ist hierfür allein der Verwaltungsrechtsweg eröffnet.
AG Schwandorf, 27.09.2021 - Az: 001 F 533/21 (3), 1 F 533/21
Nachfolgend: OLG Nürnberg, 14.03.2022 - Az: 7 WF 1114/21
Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.
Redaktionelle Bearbeitung: RAin Patrizia Klein
Anfrage ohne Risiko
Vertraulich
Schnell


