Rechtsfragen? Lösen Sie mit unseren Anwälten Bereits 404.925 Anfragen
Betreuungssache: Beschwerdebefugnis trotz Wiederaufhebung der Beteiligung am Verfahren im ersten Rechtszug
Betreuungsrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute
In Verfahren über die Bestellung eines Betreuers können gemäß § 274 Abs. 3 Nr. 1, Abs. 4 Nr. 1 FamFG im Interesse des Betroffenen dessen Eltern beteiligt werden. Dabei kann die Hinzuziehung eines Beteiligten auch konkludent erfolgen, etwa durch das Übersenden von Schriftstücken oder die Ladung zu Terminen (vgl. BGH, 09.04.2014 - Az: XII ZB 595/13).
Die Hinzuziehung kann innerhalb der Instanz auch wieder aufgehoben werden, wenn etwa das Gericht sein Ermessen während des Verfahrens für die Zukunft anders ausübt; insofern ist allerdings zur Rechtsklarheit ein förmlicher Beschluss im Sinne des § 38 FamFG erforderlich.
BGH, 12.02.2020 - Az: XII ZB 347/19
ECLI:DE:BGH:2020:120220BXIIZB347.19.0
Wir lösen Ihr Rechtsproblem!
AnwaltOnline - bekannt aus Frankfurter Rundschau
Fragen kostet nichts: Sie erhalten kostenlos ein unverbindliches Angebot für eine anwaltliche Beratung.
Anfrage ohne Risiko
Vertraulich
Schnell
Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung
Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.257 Bewertungen)
Schnell, kompetent und für mich, verständlich geschrieben, wurde mein Anliegen in kurzer Zeit erledigt.
Gerne wieder
Verifizierter Mandant
Meine Anfrage wurde schnell, verständlich und auf den Punkt genau beantwortet.
Bei zukünftigen rechtlichen Problemen werde ich AnwaltOnline ...