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Fixierung eines Untergebrachten im Maßregelvollzug

Betreuungsrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Im Maßregelvollzug hat die Einrichtung kein Antragsrecht nach § 109 Abs.1, § 138 Abs. 3 StVollzG, um die richterliche Genehmigung oder Anordnung einer Fesselung eines Untergebrachten bei der Strafvollstreckungskammer herbeizuführen.

Es obliegt dem Gesetzgeber gegebenenfalls einen Richtervorbehalt bei der Anordnung oder Genehmigung von Fixierungen im Rahmen des Maßregelvollzugs zu erlassen.


OLG Frankfurt, 13.11.2018 - Az: 3 Ws 847/18 (StVollz)

ECLI:DE:OLGHE:2018:1113.3WS847.18STVOLLZ.00


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Martin Becker (Rechtsanwalt und Mediator, Fachanwaltslehrgang Arbeitsrecht)

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