Rechtsfragen? Lösen Sie mit unseren Anwälten   Jetzt Anfrage stellen Bereits 416.502 Anfragen

Betreuung nur bei Volljährigen

Betreuungsrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Betreuung gibt es nur bei Volljährigen, also Personen, die mindestens 18 Jahre alt sind (§ 1896 BGB). Liegen bei einem Minderjährigen die Voraussetzungen vor, die bei einem Volljährigen zur Anordnung einer Betreuung führen würden, so unterstützen die Jugendämter und Familiengerichte die Inhaber der elterlichen Sorge, i.a. also die Eltern durch geeignete Maßnahmen.

Allerdings kann schon nach Vollendung des 17. Lebensjahrs eine Betreuung und ein Einwilligungsvorbehalt mit Wirkung ab der Volljährigkeit angeordnet werden. Damit wird erreicht, dass durch das Ende der elterlichen Sorge kein "vertretungsloser Zustand" entsteht (1908a BGB).

Für die rechtssichere Prüfung Ihres individuellen Falles im Bereich Betreuungsrecht können Sie direkt über AnwaltOnline eine Online-Erstberatung zum Festpreis anfordern.

Stand: (letzte Änderung: 20.04.2026)

Hinweis: Diese Informationen ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Die Anordnung einer rechtlichen Betreuung ist grundsätzlich erst bei Volljährigen, also Personen ab 18 Jahren, möglich (§ 1896 BGB).
Liegen bei einem Minderjährigen Voraussetzungen vor, die bei einem Volljährigen zur Betreuung führen würden, unterstützen das Jugendamt und die Familiengerichte die Sorgeberechtigten durch geeignete Maßnahmen.
Ja, gemäß § 1908a BGB kann bereits nach Vollendung des 17. Lebensjahrs eine Betreuung sowie ein Einwilligungsvorbehalt angeordnet werden, die exakt mit Erreichen der Volljährigkeit wirksam werden. Dies verhindert einen vertretungslosen Zustand beim Übergang von der elterlichen Sorge zur Volljährigkeit.
Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline – bekannt aus tz.de 

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.270 Bewertungen)

Umgehende Bearbeitung nach Zahlung, sogar an einem Samstag! Ausführliche, differenzierte und hilfreiche Analyse der Rechtslage. Da, wo ...
Verifizierter Mandant
Sehr schnelle, freundliche und vor allem kompetente Hilfe.
Verifizierter Mandant