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Wirksamkeit eines Geschäfts des täglichen Lebens: Wer trägt die Beweislast?

Betreuungsrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute

Ein Geschäftspartner, der sich darauf beruft, ein von einem Geschäftsunfähigen mit ihm abgeschlossenes Geschäft sei gem. § 105a BGB wirksam, muss die Voraussetzungen dieser Vorschrift nachweisen.
Stand: 06.07.2015 (aktualisiert am: 20.05.2025)
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