Rechtsfragen? Wir beraten Sie per   E-Mail  -   Video  -   Telefon  -   WhatsApp Bereits 400.061 Anfragen

Genehmigungsverfahren bei freiheitseinschränkenden Maßnahmen

Betreuungsrecht | Lesezeit: ca. 3 Minuten

Die Genehmigung von freiheitseinschränkenden Maßnahmen wird auf Antrag des Betreuers vom Betreuungsgericht erteilt (§§ 312ff FamFG).

Ablauf des Verfahrens

Das Betreuungsgericht lässt sich ein ärztliches Zeugnis vorlegen, in dem die Notwendigkeit der beantragten Maßnahme bestätigt wird. Zu Verfahrensbeschleunigung empfiehlt es sich, dass der Betreuer das Zeugnis selbst einholt und seinem Antrag beilegt.

Der Betreute wird vom Betreuungsrichter persönlich angehört. Wenn es zur Wahrnehmung seiner Interessen erforderlich ist, muss dem Betreuten ein Verfahrenspfleger bestellt werden.

Die nächsten Angehörigen des Betroffenen, die Betreuungsbehörde und ggf. eine vom ihm benannte Vertrauensperson erhalten die Gelegenheit, sich zu äußern.

Dauer der freiheitseinschränkenden Maßnahme

Die Genehmigung einer solchen Maßnahme wird für höchstens ein Jahr erteilt. Diese Frist kann bis auf zwei Jahre ausgedehnt werden, wenn klar ist, dass sich der Zustand des Betreuten langfristig nicht ändern wird. In Eilfällen kann das Betreuungsgericht auch schon vor der Anordnung der Betreuung z.B. auf Anregung des Heims, in dem der Betreute wohnt, freiheitseinschränkende Maßnahmen für die Dauer von höchstens sechs Wochen mit einer Verlängerungsmöglichkeit um weitere sechs Wochen genehmigen.

Unmittelbare Gefahr

Ohne Genehmigung des Betreuungsgerichts ist die Anwendung freiheitseinschränkender Mittel nur bei unmittelbarer Gefährdung des Betroffenen möglich, wenn die Einschaltung des Betreuungsgerichts nicht mehr möglich ist. Die Genehmigung muss aber unverzüglich nachgeholt werden.

Beschwerdemöglichkeiten

Die Beschwerdemöglichkeiten gegen die Genehmigung freiheitseinschränkender Maßnahmen entsprechen denen bei der Genehmigung der geschlossenen Unterbringung.
Stand: 18.07.2018 (aktualisiert am: 20.05.2025)
Feedback zu diesem Tipp

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline - bekannt aus Computerwoche

Fragen kostet nichts: Schildern Sie uns Ihr Problem – wir erstellen ein individuelles Rechtsberatungsangebot für Sie.

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.246 Bewertungen)

Ich wurde umfassend und schnell über die Rechtslage informiert, vielen Dank für Ihre Hilfe!
Natalie Reil, Landshut
Mein Anliegen wurde kompetent und schnell bearbeitet. Ganz klare Weiterempfehlung meinerseits.
Verifizierter Mandant