Bestandsaufnahme der finanziellen Angelegenheiten und Lage:
Einnahmen und Ausgaben des Betreuten ermitteln
Vermögenswerte, einschließlich Sparbücher, Versicherungspolicen und Verträge, zusammenstellen
Detaillierte Analyse der finanziellen Situation:
Ermittlung der laufenden Einnahmen und regelmäßigen Ausgaben
Berücksichtigung von Unterhaltskosten und möglichen Sonderausgaben
Überprüfung von Ansprüchen und Vergünstigungen:
Prüfung, ob der Betreute Ansprüche auf Vergünstigungen oder staatliche Unterstützung hat
Aktivierung von ungenutzten Ansprüchen und Vergünstigungen
Kommunikation mit relevanten Institutionen:
Kontaktaufnahme mit Banken, Versicherungen und Behörden, um vollständige Informationen zu erhalten
Überprüfung von bestehenden Freistellungsaufträgen und -vereinbarungen
Erstellung eines Vermögensverzeichnisses und regelmäßige Aktualisierung:
Erstellung eines umfassenden Vermögensverzeichnisses bei Übernahme der Betreuung
Regelmäßige Aktualisierung des Vermögensverzeichnisses und der finanziellen Lage des Betreuten
Überlegung zu Anlage- und Sparstrategien:
Überprüfung der aktuellen Anlagestrategien und -portfolios des Betreuten
Berücksichtigung von Risikotoleranz und Ertragsziele bei der Neuanlage oder Umschichtung von Vermögenswerten
Prüfung der rechtlichen Notwendigkeit für Verfügungen:
Überprüfung, ob die Genehmigung des Betreuungsgerichts für bestimmte Vermögensverfügungen erforderlich ist
Einholung entsprechender Genehmigungen, wenn nötig
Aufstellung eines Haushaltsplans und finanzieller Richtlinien:
Erstellung eines detaillierten Haushaltsplans unter Berücksichtigung der Bedürfnisse des Betreuten
Festlegung von finanziellen Richtlinien und Grenzen für den täglichen und außerordentlichen Bedarf
Dokumentation und Rechnungslegung:
Regelmäßige Dokumentation der finanziellen Transaktionen und Aktivitäten im Rahmen der Vermögenssorge
Jährliche Rechnungslegung und Berichterstattung an das Betreuungsgericht gemäß gesetzlicher Vorgaben
Einhaltung der rechtlichen Rahmenbedingungen:
Sicherstellen der Einhaltung aller gesetzlichen Vorgaben und Anforderungen bezüglich der Vermögenssorge
Beachtung von Einschränkungen und Auflagen im Zusammenhang mit Schenkungen und Erbschaften
Aktive Einbindung des Betreuten:
Sicherstellen, dass der Betreute so weit wie möglich in finanzielle Entscheidungen einbezogen wird
Beachtung des Willens des Betreuten und der individuellen Präferenzen des Betreuten
Regelmäßige Überprüfung und Anpassung der Strategien:
Regelmäßige Überprüfung der Vermögensstrategien und -entscheidungen entsprechend der aktuellen finanziellen und persönlichen Bedürfnisse des Betreuten
Anpassung von Strategien bei sich ändernden finanziellen oder rechtlichen Gegebenheiten.