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§ 163a Ausschluss der Vernehmung des Kindes

Familienverfahrensgesetz (FamFG)

Eine Vernehmung des Kindes als Zeuge oder als Beteiligter findet nicht statt.

Hont Péter Hetényi (Rechtsanwalt, Fachanwalt für Strafrecht)Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)

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Andrew Osita Ezuruike, Berlin, Germany