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§ 199 Anwendung des Adoptionswirkungsgesetzes

Familienverfahrensgesetz (FamFG)

Die Vorschriften des Adoptionswirkungsgesetzes bleiben unberührt.

Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)

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Hallo, in meinem Fall alles super. Danke!
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