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§ 1591 Mutterschaft
Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
Mutter eines Kindes ist die Frau, die es geboren hat.
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Hervorragende Beratung. Das Antwortschreiben war ausführlich, völlig ausreichend und zudem so empathisch, als wäre man persönlich in der Kanzlei ...
Dr. Peter Leithoff , Mainz
Vielen Dank für die schnelle und wirklich sehr gut erklärte, hilfreiche Antwort.
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