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§ 1415 Vereinbarung durch Ehevertrag
Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
Vereinbaren die Ehegatten durch Ehevertrag Gütergemeinschaft, so gelten die nachstehenden Vorschriften.
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Thomas Clingen, Köln
Vielen Dank für die kompetente und ausführliche Bewertung meines Sachverhalts. Es hat mir sehr weitergeholfen.