- Betreuungsrecht
- Gesetze
- BGB
Ohne Suche zum Ziel. Wir lösen Ihr Rechtsproblem!Bewertung: - bereits 395.423 Anfragen
§ 1415 Vereinbarung durch Ehevertrag
Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
Vereinbaren die Ehegatten durch Ehevertrag Gütergemeinschaft, so gelten die nachstehenden Vorschriften.
Wir lösen Ihr Rechtsproblem! AnwaltOnline - empfohlen von DIE ZEIT
Fragen kostet nichts: Schildern Sie uns Ihr Problem – wir erstellen ein individuelles Rechtsberatungsangebot für Sie. Anfrage ohne Risiko vertraulich schnell So bewerten Mandanten unsere Rechtsberatung
Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.240 Bewertungen) - Bereits 395.423 Beratungsanfragen
Ich wurde umfassend und schnell über die Rechtslage informiert, vielen Dank für Ihre Hilfe!
Natalie Reil, Landshut
Frau Klein hat mich schnell und kompetent beraten und kann die Kanzlei nur weiterempfehlen.
Vielen Dank.
Verifizierter Mandant