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Neuregelung der Betreuervergütung tritt zum 01.01.2026 in Kraft

Betreuungsrecht Lesezeit: ca. 2 Minuten

Nachdem am 21.03.2025 dem dem Kosten- und Betreuervergütungsrechtsänderungsgesetz 2025 (KostBRÄG 2025) vom Bundesrat zugestimm wurde und dieses am 10.04.2025 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht wurde, ist die Neuregelung endgültig beschlossen und tritt zum 1. Januar 2026 in Kraft.

Die bisherigen Vergütungstabellen A, B und C werden dann zu diesem Zeitpunkt durch die Vergütungsstufen 1 und 2 ersetzt. Die Vergütung nach der Stufe 2 erhalten Betreuer mit abgeschlossener Hochschulausbildung oder einer vergleichbaren abgeschlossenen Ausbildung.

Weiterhin wird die Anzahl der vergütungsrelevanten Betreuungszeiträume auf zwei reduziert (Betreuungsmonate 1 bis 12/ab dem 13. Betreuungsmonat).

Die gesonderten Pauschalen nach § 10 Vormünder- und Betreuervergütungsgesetz (VBVG) werden abgeschafft.

Die Aufwandspauschale für ehrenamtliche Betreuerinnen und Betreuer wird auf das 18-fache dessen, was einem Zeugen als Höchstbetrag der Entschädigung für eine Stunde versäumter Arbeitszeit (§ 22 Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetz) gewährt werden kann, erhöht.

Veröffentlicht: 15.04.2025

Martin Becker (Rechtsanwalt und Mediator, Fachanwaltslehrgang Arbeitsrecht)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)

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