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Inflationsausgleich für Betreuer und Betreuungsvereine

Betreuungsrecht | Lesezeit: ca. 2 Minuten

Der Rechtsausschuss hat am 15.11.2023 den Entwurf der Koalitionsfraktionen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP für ein Gesetz „zur Regelung einer Inflationsausgleichs-Sonderzahlung für berufliche Betreuer, Betreuungsvereine und ehrenamtliche Betreuer und zur Änderung des Betreuungsorganisationsgesetzes“ beschlossen.

Die im parlamentarischen Verfahren noch geänderte Vorlage wurde einstimmig angenommen. Die zweite und dritte Lesung steht am Donnerstag, 16. November 2023, auf der Tagesordnung des Plenums.

Mit dem Entwurf soll die Vergütung für berufliche Betreuer, Betreuungsvereine und ehrenamtliche Betreuer zeitlich begrenzt erhöht werden. Wie die Fraktionen in dem Entwurf ausführen, berichteten insbesondere Betreuungsvereine von einer existenzbedrohenden Situation.

Verwiesen wird einerseits auf die stark gestiegenen Preise und andererseits auf die erhöhten Personalkosten. Diese würden vor allem bei Betreuungsvereinen anfallen, die ihre Mitarbeitenden nach TVöD bezahlen und den jüngsten Tarifabschluss umsetzen müssen. Die im Gesetzentwurf vorgesehene Sonderzahlung soll sich an diesem Tarifabschluss orientieren.

Im parlamentarischen Verfahren nahm der Ausschuss auf Antrag der Koalitionsfraktion noch eine Änderung im Gerichts- und Notarkostengesetz an. Wie die Koalition zur Begründung anführte, sollen die den Ländern durch die Inflationsausgleichs-Sonderzahlung für Betreuer entstehenden Kosten durch eine Anhebung der Gerichtsgebühren für Dauerbetreuungen und Dauerpflegschaften über mehrere Jahre hinweg kompensiert werden„.

Veröffentlicht: 15.11.2023

Quelle: heute im bundestag (hib)

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