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Im Betreuungsrecht bezeichnet eine Einzelaufstellung die detaillierte Auflistung einzelner Vermögensbewegungen oder -positionen im Rahmen der Vermögensverwaltung durch den Betreuer. Sie ist ein Teil der Rechenschafts- und Berichtspflichten gegenüber dem Betreuungsgericht und dient der Transparenz und Kontrolle der Betreuertätigkeit.
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