Im Betreuungsrecht bezeichnet eine Einzelaufstellung die detaillierte Auflistung einzelner Vermögensbewegungen oder -positionen im Rahmen der Vermögensverwaltung durch den Betreuer. Sie ist ein Teil der Rechenschafts- und Berichtspflichten gegenüber dem Betreuungsgericht und dient der Transparenz und Kontrolle der Betreuertätigkeit.
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| Beleg – Nr. | Gegenstand | Einnahmen € | Ausgaben € | |
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Meldung geprüft und bearbeitet von: RAin Patrizia Klein
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