Gesetz über die Wahrnehmung behördlicher Aufgaben bei der Betreuung Volljähriger
Zuletzt geändert durch Art. 5 G v. 17.7.2017
Außerkrafttreten: 1. Januar 2023; (BGBl. I S. 882, 937)
| Paragraph |
|---|
Fragen kostet nichts: Schildern Sie uns Ihr Problem – wir erstellen ein individuelles Rechtsberatungsangebot für Sie.