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Kein Anspruch auf Chancen-Aufenthaltsrecht
Ausländerrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute
Die von § 104c Abs. 1 AufenthG geforderte Statuskette (geduldet, gestattet oder mit einer Aufenthaltserlaubnis) wird durch Untertauchen, bei dem die fehlende Erteilung einer Duldung nicht auf ein Versäumnis der Ausländerbehörde zurückzuführen ist, sondern allein auf dem pflichtwidrigen Verhalten des Ausländers beruht, unterbrochen.
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