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Kindergeld für nicht freizügigkeitsberechtigte Ausländer

Familienrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute

§ 62 Abs. 2 Nr. 3 Buchst. a EStG setzt voraus, dass der Ausländer sich seit mindestens drei Jahren ohne Unterbrechung rechtmäßig, gestattet oder geduldet im Inland aufhält. Kommt es zu einer Unterbrechung des Aufenthalts, beginnt die dreijährige Wartefrist erneut zu laufen.


BFH, 24.05.2012 - Az: III R 20/10

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Antje , Karlsruhe

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