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Einführung der Bezahlkarte im AsylbLG

Ausländerrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Die Einführung der Bezahlkarte im AsylbLG erfolgte auch mit dem Ziel, dass die dortigen Leistungen nur noch für die im Gesetz vorgesehenen Zwecke verwendet werden sollten und nicht beispielsweise ins Ausland gesendet werden sollten. Dies ist ein legitimer Zweck, den die Antragsgegnerin in die Ermessenserwägungen einstellen konnte.

Das Einräumen der Möglichkeit einen Barbetrag von 50,00 EUR pro Person unabhängig vom Alter durch Abhebung zur Verfügung zu stellen zeigt keine Anhaltspunkte, dass dieser Betrag für die Sicherung des Lebensunterhalts nicht ausreichend sein könnte.


SG München, 04.09.2024 - Az: S 52 AY 65/24 ER


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Hont Péter Hetényi (Rechtsanwalt, Fachanwalt für Strafrecht)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)

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Burkhardt, Weissach im Tal