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Erfolgloser Eilantrag gegen Abschiebungsanordnung nach Bulgarien im Dublin-Verfahren

Ausländerrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Für junge, gesunde und arbeitsfähige männliche Dublin-Rückkehrer, deren Asylverfahren dort noch nicht abgeschlossen ist, liegen unter Berücksichtigung der neuesten Entwicklungen in Bulgarien derzeit keine systemischen Mängel des Asylverfahrens und der Aufnahmebedingungen vor.

Derartigen Antragstellern droht bei einer Rückkehr nach Bulgarien auch im Fall der Zuerkennung internationalen Schutzes durch diesen Mitgliedstaat nicht die ernsthafte Gefahr einer unmenschlichen oder erniedrigenden Behandlung iSd Art. 4 GRCh oder Art. 3 EMRK.


VG Ansbach, 18.10.2023 - Az: AN 14 S 23.50680


Hinweis: Diese Informationen ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Trotz sorgfältiger Bearbeitung bleibt eine Haftung ausgeschlossen.

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