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Abschiebungsschutz: Statthaftigkeit der Beschwerde

Ausländerrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Eine Beschwerde nach § 146 Abs. 1 VwGO in Eilverfahren nach § 123 Abs. 1 VwGO, die darauf gerichtet sind, eine Abschiebung in Vollzug einer auf Grundlage von § 34 und § 34a AsylG erlassenen Abschiebungsandrohung bzw. Abschiebungsanordnung vorläufig auszusetzen bzw. zu unterlassen, ist trotz der Änderung von § 80 AsylG mit Wirkung zum 27. Februar 2024 durch das Gesetz zur Verbesserung der Rückführung (Rückführungsverbesserungsgesetz) vom 21. Februar 2024 (BGBl. I 2024 Nr. 54) weiterhin statthaft. Ein solcher Rechtsmittelausschluss ergibt sich nicht mit der verfassungsrechtlich erforderlichen Klarheit aus dem Gesetz.


VGH Bayern, 19.03.2024 - Az: 10 CE 24.374


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Dr. jur. Rochus Schmitz (Rechtsanwalt)Hont Péter Hetényi (Rechtsanwalt, Fachanwalt für Strafrecht)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)

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