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Personal für den Betriebsrat

Arbeitsrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Im erforderlichen Umfang ist dem Betriebsrat gem. § 40 Abs. BVG u.a. auch Büropersonal zur Verfügung zu stellen. Dieses ist dem Betriebsrat auch für wiederkehrende verwaltungsmäßige Aufgaben zu überlassen,

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LAG Düsseldorf - Az: 11 TaBV 33/03


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Dr. jur. Rochus Schmitz (Rechtsanwalt)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)

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R.Münch, Langenfeld