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Homepage für den Betriebsrat?

Arbeitsrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute

Ist das firmeneigene Intranet betriebsübergreifend eingerichtet und der Zugang zu einer etwaigen Homepage des Betriebsrates nicht auf die Arbeitnehmer des betroffenen Betriebs beschränkt, so besteht nach Ansicht des Gerichts bei üblicher

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Hallo, in meinem Fall alles super. Danke!

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Vielen Dank für die kompetente und ausführliche Bewertung meines Sachverhalts. Es hat mir sehr weitergeholfen.

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