Unsere Anwälte lösen Ihre Rechtsfragen   Jetzt Anfrage stellen Bereits 417.265 Anfragen

Keine Extra-Homepage für den Betriebsrat

Arbeitsrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Der Betriebsrat eines Unternehmens hat keinen Anspruch auf eine eigene Homepage im Internet, da es nicht zu den Aufgaben des Betriebsrates gehört, ohne Veranlassung durch den Arbeitgeber die Öffentlichkeit über betriebsinterne Vorgänge via Internet zu informieren.
Betreibt das Unternehmen jedoch ein Intranet, dann ist der Arbeitgeber sogar verpflichtet, der Arbeitnehmervertretung eine eigene Homepage zur Verfügung zu stellen. Dies gilt insbesondere dann, wenn die elektronische Kommunikation der Mitarbeiter zum betrieblichen Alltag zählt. In einem solchen Fall darf der Betriebsrat von dieser Kommunikationsschiene nicht ausgeschlossen werden.


ArbG Paderborn - Az: 1 BV 35/97


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Hont Péter Hetényi (Rechtsanwalt, Fachanwalt für Strafrecht)Martin Becker (Rechtsanwalt und Mediator, Fachanwaltslehrgang Arbeitsrecht)Dr. jur. Rochus Schmitz (Rechtsanwalt)

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline – bekannt aus SWR / ARD Buffet 

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.270 Bewertungen)

Ich hatte nicht damit gerechnet, dass ich für diese Gebühr eine solche qualitativ gute Rechtsberatung erhalten würde, die genau auf meine ...
Verifizierter Mandant
super schnelle, freundliche und sehr hilfreiche Beratung im Vermieterangelegenheiten. Das Preis-Leistngsverhältnis ist voll angemessen.
Verifizierter Mandant