Hat sich ein gekündigter Arbeitnehmer in Unkenntnis der gesetzlichen Meldepflicht nicht sofort bei der Bundesagentur für Arbeit gemeldet, so kann eine Sperrfrist verhängt werden. Ist der Arbeitgeber seiner Verpflichtung zur Belehrung des Betroffenen
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LSG Baden-Württemberg - Az: L 3 AL 1267/04
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