Der besondere Kündigungsschutz von schwerbehinderten Gleichgestellten greift frühestens drei Wochen nach Antragstellung. Dies gilt auch für den Fall, daß dem Antrag auf Schwerbehinderung rückwirkend stattgegeben wurde.
LAG Rheinland-Pfalz, 12.10.2005 - Az: 10 Sa 502/05
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