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Kündigungsschutz Gleichgestellter - frühestens drei Wochen nach Antragstellung

Arbeitsrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Der besondere Kündigungsschutz von schwerbehinderten Gleichgestellten greift frühestens drei Wochen nach Antragstellung. Dies gilt auch für den Fall, daß dem Antrag auf Schwerbehinderung rückwirkend stattgegeben wurde.


LAG Rheinland-Pfalz, 12.10.2005 - Az: 10 Sa 502/05


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Martin Becker (Rechtsanwalt und Mediator, Fachanwaltslehrgang Arbeitsrecht)

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