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Kündigung eines schwerbehinderten Arbeitnehmers

Arbeitsrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Die Kündigung eines schwerbehinderten Arbeitnehmers ist auch dann zustimmungslos und daher unwirksam, wenn die Zustimmung zunächst erteilt und nach Kündigungsausspruch von einer Rechtsmittelinstanz aufgehoben wird.

Dies gilt auch für den Fall, dass der Arbeitgeber selbst gegen die Aufhebung der Zustimmung Rechtsmittel einlegt.

Die Begründung der die Zustimmung aufhebenden Entscheidung ist vom Arbeitsgericht nicht auf ihre Stichhaltigkeit zu prüfen, auch wenn die Entscheidung angefochten und noch nicht formell rechtskräftig ist.


LAG Köln, 11.10.2002 - Az: 11 Sa 431/02

ECLI:DE:LAGK:2002:1011.11SA431.02.00


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Hont Péter Hetényi (Rechtsanwalt, Fachanwalt für Strafrecht)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Martin Becker (Rechtsanwalt und Mediator, Fachanwaltslehrgang Arbeitsrecht)

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