Sofern ein krankgeschriebener Beamter - mit Zustimmung seines Dienstherrn - seine Familie auf der geplanten Urlaubsreise begleitet, so schmälert dies seinen Urlaubsanspruch nicht. Dies gilt auch dann, wenn die Erkrankung (hier: Bänderriss) zwischen Urlaubsbewilligung und Urlaubsantritt eintritt.
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VG Gelsenkirchen, 18.10.2011 - Az: 12 K 5952/10
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