Rechtsfragen? Wir beraten Sie per   E-Mail  -   Video  -   Telefon  -   WhatsApp Bereits 400.575 Anfragen

Anrechnung des Kindergeldes bei Vorausleistung von Ausbildungsförderung

Arbeitsrecht | Lesezeit: ca. 2 Minuten

Haben Auszubildende Anspruch auf Vorausleistung von Ausbildungsförderung, ist dieser Betrag im Umfang des ihnen ausgezahlten Kindergeldes zu mindern.

Der Entscheidung lag der nachfolgende Sachverhalt zugrunde:

Die Klägerin beantragte für den Zeitraum von Juni 2008 bis April 2009 Ausbildungsförderung in Form der Vorausleistung, weil ihr Vater keinen Unterhalt leistete und auch keine Auskünfte zu seinem Einkommen erteilte. Die beklagte Universität bewilligte die Vorausleistung. Dabei minderte sie den ermittelten Bedarf um den Betrag, der der Klägerin als Kindergeld ausgezahlt wurde.

Mit ihrer dagegen gerichteten Klage hatte die Klägerin vor dem Verwaltungsgericht und dem Oberverwaltungsgericht Erfolg.

Auf die Revision der Beklagten hat das Bundesverwaltungsgericht die Entscheidungen der Vorinstanzen geändert und die KIage abgewiesen.

Ausbildungsförderung i.F.d. Vorausleistung ist nach § 36 Abs. 1 des Bundesausbildungsförderungsgesetzes nur zu leisten, wenn die Ausbildung „gefährdet“ ist.

Soweit Auszubildenden Kindergeld ausgezahlt wird, fehlt es an einer solchen Gefährdung. Deshalb ist die Vorauszahlung um den Kindergeldbetrag zu mindern.

Der Begriff der Gefährdung beschreibt eine tatsächliche finanzielle Notlage, die durch die Nichtleistung des elterlichen Unterhaltsbetrages verursacht und durch den Zustand der akuten Mittellosigkeit der Auszubildenden geprägt ist.

An dieser Mittellosigkeit fehlt es, soweit Auszubildenden Kindergeld tatsächlich zur Verfügung steht.


BVerwG, 09.12.2014 - Az: 5 C 3.14

ECLI:DE:BVerwG:2014:091214U5C3.14.0

Quelle: PM des BVerwG

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline - bekannt aus radioeins

Fragen kostet nichts: Schildern Sie uns Ihr Problem – wir erstellen ein individuelles Rechtsberatungsangebot für Sie.

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.246 Bewertungen)

Sehr schnelle und freundliche Beratung. Alles zur meiner vollsten Zufriedenheit. Vielen Dank.
Verifizierter Mandant
RA Becker hat mir informative Hinweise und Tipps gegeben. Vielen Dank dafür. Eintrittsdatum in den Betrieb im Juli 2018. Im Mai 2023 ging das ...
Verifizierter Mandant