Geht ein Beamter nach längerer Krankheit ohne nochmalige Arbeitsaufnahme in den Ruhestand, so gilt die Urlaubsabgeltung nicht. Der Urlaubsanspruch erlischt ohne eine finanzielle Entschädigung.
VG Koblenz, 21.07.2009 - Az: 6 K 1253/08
Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.
Anfrage ohne Risiko
Vertraulich
Schnell


