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Beamter mit offenen Urlaubstagen bei Ruhestandsbeginn

Arbeitsrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Geht ein Beamter nach längerer Krankheit ohne nochmalige Arbeitsaufnahme in den Ruhestand, so gilt die Urlaubsabgeltung nicht. Der Urlaubsanspruch erlischt ohne eine finanzielle Entschädigung.


VG Koblenz, 21.07.2009 - Az: 6 K 1253/08


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Martin Becker (Rechtsanwalt und Mediator, Fachanwaltslehrgang Arbeitsrecht)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)

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