Zu viel Geld auf dem Konto - Arbeitslosenhilfe weg
Arbeitsrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute
Befinden sich größere Geldbeträge von anderen Personen auf dem eigenen Konto, kann die Arbeitslosenhilfe wegfallen. Kann jedoch glaubhaft gemacht werden, dass die wahren Vermögensverhältnisse hierdurch nicht verschleiert werden sollten, so kann der Betroffene dem Wegfall entgehen.
Im vorliegenden Fall wurden Konto und Sparkonto eines Arbeitslosen auch von seiner Frau und seinen Eltern genutzt, wodurch sich auf dem Konto ca. 14.000 EURO angesammelt hatten. Das Arbeitsamt erfuhr hiervon und forderte mangels Bedürftigkeit die bereits gezahlten Gelder zurück. Der Betroffene wandt ein, dass es sich nicht um sein Vermögen handele. Da vorliegend keine Verschleierungsabsicht vorzuwerfen war, beurteilte das Gericht die Rechtslage anders.
Als Russlanddeutschem sei dem Betroffenen gemeinsames Wirtschaften mit der Familie selbstverständlich gewesen.
LSG Rheinland-Pfalz - Az: L 1 AL 62/01
Wir lösen Ihr Rechtsproblem!
AnwaltOnline - bekannt aus Stiftung Warentest
Fragen kostet nichts: Schildern Sie uns Ihr Problem – wir erstellen ein individuelles Rechtsberatungsangebot für Sie.
Anfrage ohne Risiko
Vertraulich
Schnell
Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung
Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.243 Bewertungen)
Die Stellungnahme waren präzis und zielführend. Auf meinen Nachfragen wurde zeitnah geantwortet. Kann ich jedermann weiter empfehlen.
Verifizierter Mandant
Ich wurde umfassend und schnell über die Rechtslage informiert, vielen Dank für Ihre Hilfe!