Ein Aufhebungsvertrag führt nicht in jedem Fall zu Einbußen beim Arbeitslosengeld
Arbeitsrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute
Ein Aufhebungsvertrag führt nicht zwingend zu einer zwölfwöchigen Sperrzeit beim Arbeitslosengeld. Der Arbeitnehmer behält seinen vollständigen Anspruch, wenn er ohnehin zu diesem Zeitpunkt oder sogar früher betriebsbedingt gekündigt worden wäre. In diesem Fall hat der Arbeitnehmer das Arbeitsverhältnis nicht i.S.v. § 144 Abs.1 Nr.1 SGB III ohne wichtigen Grund beendet.
LSG Rheinland-Pfalz, 25.02.2003 - Az: L 1 AL 7/02
Wir lösen Ihr Rechtsproblem!
AnwaltOnline - bekannt aus ZDF (heute und heute.de)
Fragen kostet nichts: Schildern Sie uns Ihr Problem – wir erstellen ein individuelles Rechtsberatungsangebot für Sie.
Anfrage ohne Risiko
Vertraulich
Schnell
Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung
Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.243 Bewertungen)
meine Frage wurde prof. geprüft und bearbeitet, die Antwort ist richtig getroffen. Vielen Dank!
Verifizierter Mandant
Ich hätte nicht gedacht, das mein Problem so schnell und so faktenbasiert, bearbeitet und beantwortet werden würde! Ich bin mehr als beeindruckt und ...