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Wenn Beamte zuviel arbeiten – Nachzahlung?

Arbeitsrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Arbeitet ein Beamter irrtümlich zuviel, so erhält er hierfür grundsätzlich keinen Geldausgleich. Kommen dem Betroffenen Zweifel hinsichtlich der Arbeitszeit, so muss er sich um eine rechtliche Klärung kümmern.

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OVG Rheinland-Pfalz - Az: 10 A 10906/04.OVG


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Martin Becker (Rechtsanwalt und Mediator, Fachanwaltslehrgang Arbeitsrecht)Dr. jur. Rochus Schmitz (Rechtsanwalt)

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