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Wenn Beamte zuviel arbeiten – Nachzahlung?

Arbeitsrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Arbeitet ein Beamter irrtümlich zuviel, so erhält er hierfür grundsätzlich keinen Geldausgleich. Kommen dem Betroffenen Zweifel hinsichtlich der Arbeitszeit, so muss er sich um eine rechtliche Klärung kümmern.

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OVG Rheinland-Pfalz - Az: 10 A 10906/04.OVG


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Martin Becker (Rechtsanwalt und Mediator, Fachanwaltslehrgang Arbeitsrecht)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Hont Péter Hetényi (Rechtsanwalt, Fachanwalt für Strafrecht)

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