Rechtsfragen? Unsere Anwälte helfen sofort   Jetzt Anfrage stellen Bereits 414.330 Anfragen

Drogenkonsum führt bei Polizisten zur Entlassung

Arbeitsrecht Lesezeit: ca. 9 Minuten

Beschafft sich ein Polizist regelmäßig Drogen und konsumiert er diese, so ist dies mit den Dienstpflichten unvereinbar - auch dann, wenn es sich hierbei um weiche Drogen wie Haschisch handelt.

Werden strafbare Handlungen begangen, die von Amts wegen zu verhindern oder zu verfolgen sind, so verliert der Betroffene das Vertrauen des Dienstherren und der Öffentlichkeit endgültig und kann daher nicht im Beamtenverhältnis bleiben.

Durch das festgestellte Verhalten hat der Beklagte seine Dienstpflichten verletzt und Dienstvergehen begangen. Dabei liegt das Schwergewicht des Dienstvergehens ohne Zweifel in dem unerlaubten Erwerb von Betäubungsmitteln einschließlich der näheren Tatumstände der Drogenbeschaffung. Bei diesem außerdienstlichen Verhalten handelt es sich deshalb um ein schweres Dienstvergehen, weil es nach den Umständen des hier zu beurteilenden Falles in besonderem Maße geeignet ist, Achtung und Vertrauen in einer für das Amt eines Polizisten und das Ansehen der Polizeibeamten bedeutsamen Weise zu beeinträchtigen.

Der weitere Inhalt ist nur für registrierte Nutzer zugänglich. Bitte melden Sie sich an oder registrieren Sie sich für einen Zugang.

Urteil freischalten

oder Registrieren

Noch kein Premium-Zugang?

7 Tage kostenlos testen


OVG Rheinland-Pfalz, 30.06.2003 - Az: 3 A 10767/03

ECLI:DE:OVGRLP:2003:0709.3A10767.03.0A


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Dr. jur. Rochus Schmitz (Rechtsanwalt)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Martin Becker (Rechtsanwalt und Mediator, Fachanwaltslehrgang Arbeitsrecht)

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline – bekannt aus Berliner Zeitung 

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.269 Bewertungen)

Ich hatte nicht damit gerechnet, dass ich für diese Gebühr eine solche qualitativ gute Rechtsberatung erhalten würde, die genau auf meine ...
Verifizierter Mandant
Ich wurde professionell und zügig über die Sachlage aufgeklärt, ich würde diese Plattform jederzeit wieder nutzen und kann sie 100% empfehlen
Verifizierter Mandant