Rechtsprobleme anwaltlich lösen lassen   Jetzt Anfrage stellen Bereits 422.039 Anfragen

Über Schmiergeld müssen Beamte informieren!

Arbeitsrecht Lesezeit: ca. 2 Minuten

Im vorliegenden Fall wurde ein Beamter rechtskräftig wegen der Annahme von Schmiergeld verurteilt.

Der Dienstherr verlangte die Herausgabe des Schmiergeldes, was der Beamte verweigerte. Ebenso gab er keine Auskunft über die Höhe des Schmiergeldes.

Das Gericht hat den Beamten verpflichtet, dem Dienstherr Auskunft über gezahlte Bargeldbeträge und Art, Zustand und Verbleib mehrerer, im Einzelnen aufgeführter Gegenstände zu erteilen.

Der Auskunftsanspruch ergibt sich entweder aus der allgemeinen Treuepflicht des Beamten oder aus den auch im öffentlichen Recht anwendbaren bürgerlich-rechtlichen Vorschriften über die Geschäftsbesorgung.

Mit der Vergabe der Aufträge hat der Beamte ein Geschäft seines Dienstherrn und damit ein fremdes Geschäft besorgt. Indem er sich dafür finanzielle Vorteile habe gewähren lassen, hat er das fremde Geschäft teilweise als sein eigenes behandelt.

Der daraus resultierende Herausgabeanspruch und der vorgelagerte Auskunftsanspruch unterliegen der dreißigjährigen Verjährung.

Gegenüber dem Auskunftsverlangen kann der Beamte auch nicht auf die Ermittlungen und Feststellungen im Strafverfahren verweisen, weil der Beamte dort nicht zur vollständigen und wahrheitsgemäßen Auskunft verpflichtet gewesen ist.

Da die Herausgabeklage noch nicht spruchreif ist, ist der Beamte zunächst zur Auskunftserteilung zu verurteilen.


OVG Rheinland-Pfalz, 24.11.2000 - Az: 10 A 10513/00

ECLI:DE:OVGRLP:2000:1124.10A10513.00.0A

Nachfolgend: BVerwG, 31.01.2002 - Az: 2 C 6.01


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Dr. jur. Rochus Schmitz (Rechtsanwalt)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline – bekannt aus mdr Ratgeber 

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.279 Bewertungen)

Hallo, in meinem Fall alles super. Danke!
Verifizierter Mandant
Sehr schnelle und Kopete Beratung zu einem fairen Preis. Auch die anwaltliche Unterstützung verlief SEHR kompetent und professionell. Alles ...
Verifizierter Mandant