Rechtsfragen? Wir beraten Sie per   E-Mail  -   Video  -   Telefon  -   WhatsApp Bereits 402.344 Anfragen

Bei Lebenspartnerschaft keinen Familienzuschlag

Arbeitsrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute

Auch bei einer eingetragenen Lebenspartnerschaft hat ein Beamter keinen Anspruch auf einen Familienzuschlag.

Ein entsprechender Zuschlag ist vom Besoldungsgesetz nicht vorgesehen. Eine Unterscheidung entspricht nach Ansicht des Gerichts dem Grundsatz der Förderung von Ehe und Familie.

Weder das BBesG noch der verfassungsrechtlich verbürgte Gleichheitssatz (Art. 3 GG) gewähren dem Kläger einen Anspruch auf den Familienzuschlag nach § 40 Abs. 1 BBesG.


VG Koblenz, 14.09.2004 - Az: 6 K 631/04.KO

ECLI:DE:VGKOBLE:2004:0914.6K631.04.0A

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline - bekannt aus 3Sat

Fragen kostet nichts: Schildern Sie uns Ihr Anliegen – Sie erhalten ein individuelles Angebot für eine anwaltliche Beratung.

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.250 Bewertungen)

Ich bin sehr zufrieden. Das ging schnell kompetent und der Preis war angemessen und jetzt kann ich beruhigt in den Urlaub fahren. Empfehle ich auf ...
Verifizierter Mandant
Wir hatten Rechtsanwalt Dr. Voss um anwaltlichen Rat bei einer Vereinbarung, die wir vor vielen Jahren mit einem Nachbarn getroffen hatten, gebeten. ...
Verifizierter Mandant