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Wiederholtes unentschuldigtes Fernbleiben - trotzdem keine Kündigung von Azubis?

Arbeitsrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Sofern eine Ausbildung im Rahmen einer geförderten Maßnahme stattfindet und diese die letzte Möglichkeit des Auszubildenden ist, einen Ausbildungsplatz innezuhaben und die Ausbildung erfolgreich abzuschließen, so überwiegt das Interesse des Auszubildenden am Erhalt seines Ausbildungsverhältnisses auch dann, wenn der Auszubildende wiederholt unentschuldigt ferngeblieben ist.


ArbG Cottbus, 19.03.2008 - Az: 7 Ca 214/08

ECLI:DE:ARBGCOT:2008:0319.7CA214.08.0A


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Martin Becker (Rechtsanwalt und Mediator, Fachanwaltslehrgang Arbeitsrecht)Dr. jur. Rochus Schmitz (Rechtsanwalt)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)

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