Rechtsfrage klären? Wir beraten per   E-Mail  -   Video  -   Telefon  -   WhatsAppBewertung: - bereits 388.288 Anfragen

Arbeitszeugnis: Ist „gut“ Durchschnitt?

Arbeitsrecht | Lesezeit: ca. 2 Minuten

Zweifel am Arbeitszeugnis? Ein ➠ Arbeitszeugnischeck sorgt für Klarheit!
Will der Arbeitnehmer anstelle des unter Verwendung der sogenannten Notenskala als „befriedigend“ erteilten Zeugnisses eine „gute“ Gesamtbewertung erreichen, so obliegt es im Rechtsstreit dem Arbeitgeber diejenigen Tatsachen beizubringen, die dem entgegen stehen (sollen).

Angesichts aktueller empirischer Erkenntnisse, wonach mittlerweile in 86,6 v.H. der erteilten Arbeitszeugnisse „gute“ oder bessere Leistungen bescheinigt werden, kann dem Arbeitnehmer nicht länger der Nachweis dafür auferlegt werden, er sei in die Gruppe der schwächsten 13,4 v.H. aller Beschäftigten zu Unrecht eingereiht worden.

Der Entscheidung lag der nachfolgende Sachverhalt zugrunde:

Im vorliegenden Fall ging es um ein Arbeitszeugnis das einer Arztpraxismitarbeiterin ausgestellt wurde. Dieses beinhaltete die Note befriedigend („zur vollen Zufriedenheit“).

Die Arbeitnehmerin war damit nicht einverstanden und verlangte eine gute Beurteilung mit dem Zusatz „stets zur vollen Zufriedenheit“.


ArbG Berlin, 26.10.2012 - Az: 28 Ca 18230/11

ECLI:DE:ARBGBE:2012:1026.28CA18230.11.0A

Nachfolgend: LAG Berlin-Brandenburg, 21.03.2013 - Az: 18 Sa 2133/12

Wir lösen Ihr Rechtsproblem! AnwaltOnline - empfohlen von DIE ZEIT

Fragen kostet nichts: Schildern Sie uns Ihr Problem – wir erstellen ein individuelles Rechtsberatungsangebot für Sie.
  Anfrage ohne Risiko    vertraulich    schnell 

So bewerten Mandanten unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.235 Bewertungen) - Bereits 388.288 Beratungsanfragen

Hervorragende Beratung. Das Antwortschreiben war ausführlich, völlig ausreichend und zudem so empathisch, als wäre man persönlich in der Kanzlei ...

Dr. Peter Leithoff , Mainz

Super

Verifizierter Mandant