Wir lösen Ihr Rechtsproblem! Stellen Sie uns jetzt Ihre Fragen.Bewertung: - bereits 396.659 Anfragen

Vergütungsrückstände und die Abgeltung von Erholungsurlaub

Arbeitsrecht | Lesezeit: ca. 2 Minuten

Es gehört zur nicht zuletzt arbeitsschutzrechtlich inspirierten Organisationslast des Arbeitgebers, auf zeitgerechte Inanspruchnahme des Erholungsurlaubs seiner Beschäftigten hinzuwirken. Versäumt der Arbeitgeber dies, so kann er sich nach den Haftungsgrundsätzen der §§ 280 Abs. 1, 249 Abs. 1 BGB ersatzpflichtig machen.

Ist wegen bestehender Rechtsstreitigkeiten um die Wirksamkeit von (hier: fünf) Arbeitgeberkündigungen offen, ob das Arbeitsverhältnis bereits rechtlich beendet und damit anstelle von Naturalersatzurlaub (§ 249 Abs. 1 BGB) nach § 7 Abs. 4 BUrlG finanzielle Abgeltung zu beanspruchen wäre, so kommt unter dem Gesichtspunkt des § 251 Abs. 1 (2. Fall) BGB („Herstellung ... nicht genügend“) wegen der Verderblichkeit des Erholungswerts zeitlich allzu lang verzögerter Beurlaubung ein aktueller Geldersatzanspruch des Betroffenen unabhängig von § 7 Abs. 4 BUrlG in Betracht.


ArbG Berlin, 12.08.2016 - Az: 28 Ca 6951/16

ECLI:DE:ARBGBE:2016:0812.28CA6951.16.0A

Wir lösen Ihr Rechtsproblem! AnwaltOnline - empfohlen von der Monatsschrift für Deutsches Recht

Fragen kostet nichts: Schildern Sie uns Ihr Problem – wir erstellen ein individuelles Rechtsberatungsangebot für Sie.
  Anfrage ohne Risiko    vertraulich    schnell 

So bewerten Mandanten unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.242 Bewertungen) - Bereits 396.659 Beratungsanfragen

Ich bin absolut zufrieden und kann den Service von AnwaltOnline nur empfehlen! Vielen Dank für die Unterstützung bei der Durchsetzung unserer ...

Verifizierter Mandant

Schnelle und verständliche Beratung zum Thema Kündigungsfrist. Vielen Dank!

Verifizierter Mandant