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Zeugnis gehört auf Geschäftspapier!

Arbeitsrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute

Zweifel am Arbeitszeugnis? Ein ➠ Arbeitszeugnischeck sorgt für Klarheit!
Werden im Geschäftszweig des Arbeitgebers für schriftliche Äußerungen üblicherweise Firmenbögen verwendet und verwendet auch der Arbeitgeber solches Geschäftspapier, so ist ein Zeugnis nur dann ordnungsmäßig, wenn es auf Firmenpapier geschrieben ist.


BAG, 03.03.1992 - Az: 5 AZR 182/92

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