Bei sog. ungeplanten Überstunden iSv. § 7 Abs. 8 Buchst. c Alt. 1 TVöD-K, die über die tägliche Arbeitszeit hinaus abweichend vom Schichtplan angeordnet werden, steht den betroffenen Arbeitnehmern Überstundenzuschlag zu.
BAG, 23.03.2017 - Az: 6 AZR 161/16
ECLI:DE:BAG:2017:230317.U.6AZR161.16.0
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