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Anordnung von Überstunden - Vertragsänderung

Arbeitsrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Auch dann, wenn ein Arbeitnehmer vom Arbeitgeber unter Überschreitung der vertraglich vorgesehenen Arbeitszeit eingesetzt wird, liegt für sich genommen keine einvernehmliche Vertragsänderung vor. Dies gilt auch dann, wenn dieser Zustand längere Zeit angedauert hat.

Bei einem entsprechenden Arbeitseinsatz handelt es sich um ein tatsächliches Verhalten, dem nicht notwendig ein bestimmter rechtsgeschäftlicher Erklärungswert in Bezug auf den Inhalt des Arbeitsverhältnisses zukommt. Es ist auf die Absprachen abzustellen, die dem erhöhten Arbeitseinsatz zugrunde liegen.

Eine dauerhafte Vertragsänderung mit einer erhöhten regelmäßigen Arbeitzeit erfordert die Feststellung entsprechender Erklärungen der Parteien.


BAG, 22.04.2009 - Az: 5 AZR 133/08


Hinweis: Diese Informationen ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Trotz sorgfältiger Bearbeitung bleibt eine Haftung ausgeschlossen.

Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Martin Becker (Rechtsanwalt und Mediator, Fachanwalt für Arbeitsrecht)

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