Rechtsfragen? Unsere Anwälte helfen sofort   Jetzt Anfrage stellen Bereits 408.409 Anfragen

Kein neues Arbeitszeitguthaben an Tagen des Freizeitausgleichs

Arbeitsrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Gemäß Anwendungs-TV des Landes Berlin ist ein durch (tägliche) Mehrarbeit angesammeltes Guthaben auf dem Arbeitszeitkonto durch Freizeit auszugleichen.

An Tagen des Freizeitausgleichs kann allerdings kein neues Zeitguthaben angesammelt werden.

Dieses kann nur dann entstehen, wenn der Arbeitnehmer es während der von ihm zu erbringenden Arbeitszeit erarbeitet. Es handelt sich beim Freizeitausgleich um keine Arbeitszeitverlegung.

Der Arbeitgeber zahlt vielmehr die Vergütung für vorweg geleistete Arbeit in Gestalt der (bezahlten) Freizeitgewährung.


LAG Brandenburg, 28.08.2007 - Az: 3 Sa 1002/07

ECLI:DE:LAGBEBB:2007:0828.3SA1002.07.0A


Hinweis: Diese Informationen ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Trotz sorgfältiger Bearbeitung bleibt eine Haftung ausgeschlossen.

Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Hont Péter Hetényi (Rechtsanwalt, Fachanwalt für Strafrecht)

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline – bekannt aus radioeins 

Sie erhalten eine echte Erstberatung zum Festpreis statt unverbindlicher Ersteinschätzung.

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.262 Bewertungen)

Sehr geehrter Herr Voß, ihre Ausführungen haben mir sehr weiter geholfen. Ich bin damit sehr zufrieden und gehe jetzt am Wochenende ...
Andreas Thiel, Waldbronn
Super
Verifizierter Mandant