Rechtsfragen? Lösen Sie mit unseren Anwälten   Jetzt Anfrage stellen Bereits 417.486 Anfragen

Abmahnung zu allgemein - unwirksam!

Arbeitsrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Im vorliegenden Fall hatte ein Arbeitgeber seinen Arbeitnehmer abgemahnt und diese mit der Formulierung "Verstoß gegen die Verschwiegenheitspflicht" begründet. Dies ist jedoch zu allgemein, so dass sie keine Warn- und Hinweisfunktion erfüllen kann. Eine Abmahnung muss dem Betroffenen das Fehlverhalten genau vor Augen führen. Weiterhin ist ausdrücklich anzukündigen, dass im Wiederholungsfall die Kündigung droht. Ist die Abmahnung wie vorliegend zu allgemein, so ist sie unwirksam.


LAG Düsseldorf, 24.07.2009 - Az: 9 Sa 194/09


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Dr. jur. Rochus Schmitz (Rechtsanwalt)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Hont Péter Hetényi (Rechtsanwalt, Fachanwalt für Strafrecht)

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline – bekannt aus NDR - N3 Aktuell 

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.270 Bewertungen)

Sehr schnelle und kompetente Antworten. Vielen Dank. Ich kann Sie nur empfehlen. Weiter so und viel Erfolg. Danke für Ihre Unterstützung und ...
Verifizierter Mandant
Die angeforderte Auskunft bzgl. zurückgeforderter Coronahilfen durch die IHK München hat mich so beeindruckt, dass ich gleich noch eine zweite ...
JG