Auch dann, wenn in der Vergangenheit regelmäßig Überstunden geleistet wurden, besteht kein arbeitnehmerseitiger Anspruch auf die Zuweisung von Überstunden. In dieser Hinsicht besteht grundsätzlich kein Vertrauensschutz.
LAG Rheinland-Pfalz, 12.07.2005 - Az: 2 Sa 65/05
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