Rechtsfrage klären? Wir beraten per   E-Mail  -   Video  -   Telefon  -   WhatsAppBewertung: - bereits 397.415 Anfragen

Anspruch auf Geriatriezulage bleibt!

Arbeitsrecht | Lesezeit: ca. 2 Minuten

Pflegekräften in Altenheimen, die überwiegend krankenpflegebedürftige Altenheimbewohner pflegen, ist nach wie vor eine monatliche Zulage gemäß dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder zu zahlen.

Nach Ansicht des Landesarbeitsgerichts ist Zweck der Zulage, die über die "normale" Altenpflege hinausgehenden besonderen Belastungen des Pflegepersonals bei der Pflege kranker alter Menschen auszugleichen, nach wie vor gegeben.

Es verbleiben anders als früher die alten Menschen so lange wie möglich in ihrer häuslichen Umgebung und werden daher meist in einem erkrankten Zustand in den Pflegeheimen untergebracht.

Der demographische Wandel habe deshalb zur Folge, dass die Zahlung der Pflegezulage praktisch der Normalfall geworden ist. Dies bedeute für die Träger der Pflegeeinrichtungen einen beträchtlichen finanziellen Mehraufwand.

Dennoch ist der Zweck der Zulage immer noch gegeben. Den geänderten gesellschaftlichen Verhältnissen kann nicht durch eine Rechtsprechungsänderung Rechnung getragen werden, etwa dahin, dass die Zulage nur noch bei der Pflege von schwerst pflegebedürftigen Menschen zu zahlen sei.

Es ist die Aufgabe der Tarifvertragsparteien, eine Änderung des Zulagensystems zu vereinbaren, wenn dieses ihrer Auffassung nach nicht mehr zeitgemäß ist.


LAG Baden-Württemberg, 20.07.2015 - Az: 1 Sa 4/15

ECLI:DE:LAGBW:2015:0720.1SA4.15.0A

Wir lösen Ihr Rechtsproblem! AnwaltOnline - empfohlen vom mdr

Fragen kostet nichts: Schildern Sie uns Ihr Problem – wir erstellen ein individuelles Rechtsberatungsangebot für Sie.
  Anfrage ohne Risiko    vertraulich    schnell 

So bewerten Mandanten unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.242 Bewertungen) - Bereits 397.415 Beratungsanfragen

Meine Fragen wurden hinreichend beantwortet und haben uns in unserem weiteren Vorgehen geholfen eine Entscheidung zu treffen!
Die Antwort kam ...

R.Münch, Langenfeld

Sehr gute Anwälte!!! Eine schnelle problemlose und ausführlich präzise Beratung.
Kann ich nur weiterempfehlen! MfG

RJanson, Rodenbach