Rechtsprobleme anwaltlich lösen lassen   Jetzt Anfrage stellen Bereits 408.390 Anfragen

Feiertagsarbeit an Wertpapierbörsen - keine Entscheidung über Verfassungsverstoß

Arbeitsrecht Lesezeit: ca. 2 Minuten

Dem Bundesarbeitsgericht war die Frage zur Entscheidung vorgelegt worden, ob § 10 Abs. 4 des Arbeitszeitgesetzes gegen das Grundgesetz verstößt.

Nach der genannten Vorschrift dürfen Arbeitnehmer unter bestimmten Voraussetzungen auch an Feiertagen im Geldzahlungsverkehr und Wertpapierhandel beschäftigt werden.

Der Betriebsrat der Frankfurter Wertpapierbörse hielt diese Regelung wegen des Gebots der Sonn- und Feiertagsruhe in Art. 140 Grundgesetz in Verb. mit Art. 139 Weimarer Reichsverfassung für verfassungswidrig.

Zwar stimmte er der Anordnung von Feiertagsarbeit durch die Arbeitgeberseite bislang in jedem Einzelfall zu. Gleichwohl begehrte er die gerichtliche Feststellung, dass die Betriebsparteien zu solchen Regelungen nicht berechtigt seien.

Wie schon in den Vorinstanzen blieb der Antrag des Betriebsrats vor dem Ersten Senat des Bundesarbeitsgerichts ohne Erfolg.

Auf die Frage, ob § 10 Abs. 4 Arbeitszeitgesetz gegen das Grundgesetz verstößt, kam es für die Entscheidung nicht an. Der Antrag des Betriebsrats ist unzulässig.

Es fehlt am erforderlichen Feststellungsinteresse. Der Betriebsrat kann die von ihm für verfassungswidrig gehaltene Feiertagsbeschäftigung zunächst dadurch verhindern, dass er ihr seine Zustimmung versagt.

Ein Bedürfnis für die Inanspruchnahme der Gerichte bestünde allenfalls dann, wenn seine Zustimmung durch eine betriebliche Einigungsstelle ersetzt worden wäre.

Derzeit läuft das Verlangen des Betriebsrats auf die Erstellung eines Rechtsgutachtens hinaus. Dazu sind die Gerichte nicht berufen.


BAG, 27.01.2004 - Az: 1 ABR 5/03

Quelle: PM des BAG


Hinweis: Diese Informationen ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Trotz sorgfältiger Bearbeitung bleibt eine Haftung ausgeschlossen.

Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Hont Péter Hetényi (Rechtsanwalt, Fachanwalt für Strafrecht)Dr. jur. Rochus Schmitz (Rechtsanwalt)

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline – bekannt aus Bild.de 

Sie erhalten eine echte Erstberatung zum Festpreis statt unverbindlicher Ersteinschätzung.

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.262 Bewertungen)

Zuerst war ich schon skeptisch, aber der Kontakt war professionell. Die Beantwortung meine Fragen sehr zügig, obwohl es Wochenende war, perfekt. Ich ...
Verifizierter Mandant
RA Becker hat mir informative Hinweise und Tipps gegeben. Vielen Dank dafür. Eintrittsdatum in den Betrieb im Juli 2018. Im Mai 2023 ging das ...
Verifizierter Mandant