Rechtsprobleme anwaltlich lösen lassen   Jetzt Anfrage stellen Bereits 406.299 Anfragen

Bei Freistellung ist der Dienstwagen futsch!

Arbeitsrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute

Auf Verlangen des Arbeitgebers hin hat ein freigestellter Arbeitnehmer seinen Dienstwagen sofort zurückzugeben.

Ein Entschädigungsanspruch für den Entzug besteht nicht. Die Benutzung eines Firmenwagens darf nämlich von einer tatsächlichen Arbeitsleistungserbringung abhängig gemacht werden.


ArbG Frankfurt/Main, 27.11.2003 - Az: 11 Sa 648/03

ECLI:DE:LAGHE:2003:1127.11SA648.03.0A

Martin BeckerDr. Rochus SchmitzDr. Jens-Peter Voß

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline – bekannt aus FOCUS Magazin 

Fragen kostet nichts: Sie erhalten ein unverbindliches Angebot für eine anwaltliche Beratung.

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.257 Bewertungen)

Ich bekam zeitnah eine hilfreiche Beratung!
Verifizierter Mandant
Schnelle unkomplizierte Information für ein Testament.
Verifizierter Mandant